Dokumentation und Fristenkontrolle


Brandschutz ist Pflichtaufgabe! Gut, wenn man einen Partner an seiner Seite hat, der einen nicht nur berät, sondern sich auch um alles kümmert. Wir sind automatisch da, wenn wiederkehrende Prüfungen oder gesetzliche Änderungen anstehen. Diese werden von uns sorgfältig dokumentiert und - wenn erforderlich - entsprechend zertifiziert, damit die Rechtssicherheit jederzeit gegeben ist. Über unsere Kundendatenbank DigitalYou sind alle Dokumentationen und Prüffristen jederzeit für Sie digital nachvollziehbar.

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz - Zum vorbeugenden Brandschutz zählen alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Dies beinhaltet z. B. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung eines Alarmierungs- und Evakuierungskonzeptes, die regelmäßige Begehung von Betrieben und Anlagen zwecks Mängelbeseitigung aber auch die Umsetzung unternehmensspezifischer Brandschutzkonzepte. Hierfür stehen Ihnen unsere Brandschutzbeauftragten mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen in Ihrem Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Unsere kompetenten Kollegen übernehmen diese Aufgabe gerne.


Brandschutzschulungen


Brandschutzschulungen §§5, 6, 9, 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Informationen 205-023 u. 205-033

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist spätestens alle 5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen oder Personalwechsel ist die Frist entsprechend kürzer.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet eine bestimmte Anzahl der Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden. Geregelt ist dies z. B. im Arbeitsschutzgesetz. Sie sollen dazu beitragen, Gefahrensituationen zu vermeiden, im Ernstfall richtig reagieren sowie Sach- und Personenschäden zu minimieren. Durch die Ausbildung werden Sie allgemein für das Thema sensibilisiert. Sie werden sowohl im vorbeugenden als auch abwehrenden Brandschutz ausgebildet. Dazu gehört auch der richtige Umgang mit Feuerlöschern.

Brandschutzbegehungen


Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen einer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Sie gehören zu den Pflichtaufgaben von Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse werden in einem Begehungsbericht/Mängelbericht dokumentiert und dienen der/dem Unternehmer/in dazu, die Sicherheit der Beschäftigten oder sonstiger, im Betrieb befindlicher Personen sicherzustellen. Grundlage dafür ist §10 des Arbeitsschutzgesetzes.

Kontrolliert werden dabei u. a.:

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken
  • Vorhandensein möglicher, vermeidbarer Brandgefahren

Die Häufigkeit von Brandschutzbegehungen ist von verschiedenen Faktoren, z. B. der Betriebsgröße, der Mitarbeiterzahl, der Brandlasten und des Gefahrenpotentials, abhängig.


Brandabschottung


Eine der wichtigsten Aufgaben im Brandschutz ist, das Feuer möglichst lange an der Ausbreitung zu hindern. Deshalb ist es sinnvoll, verschiedene potenzielle Brandabschnitte voneinander zu trennen. Spezielle Brandschutzwände und -decken, ggf. mit entsprechenden Türen und Fenstern, sind in der Lage, dem Feuer eine gewissen Zeit lang Widerstand zu leisten.

Damit dieser Widerstand dauerhaft gewährleistet ist, dürfen Brandschutzwände und -decken nicht durchbrochen werden. Dies lässt sich im Rahmen der Gebäudeversorgung (Strom, Wasser, Internet) jedoch nicht immer vermeiden. Solche Durchbrüche müssen am Ende immer fachmännischer und mit entsprechenden Nachweisen verschlossen werden, damit die betroffenen Bauteile ihre Schutzwirkung nicht verlieren.

Unser speziell dafür geschultes Personal führt die erforderlichen Arbeiten mit eigens dafür vorgesehenen Materialien vollumfänglich aus und sorgt für die entsprechende Dokumentation und erfüllt die Nachweispflicht.

Flucht- Rettungs- und Feuerwehrpläne DIN ISO 23601, DIN 14095


Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne müssen spätestens nach 24 Monaten auf Aktualität hin überprüft und ggf. angepasst werden. Bei wesentlichen Veränderungen des Objektes müssen die Pläne unverzüglich angepasst werden.

Flucht- und Rettungspläne - Wo befinde ich mich? Wie komme ich schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich heraus? Wo ist die nächstgelegene Sammelstelle? Um sich in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und auf großen Geländen im Ernstfall schnell orientieren und in Sicherheit bringen zu können, sind entsprechende Pläne gesetzlich vorgeschrieben.

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung. Sie zeigen Rettungs- und Angriffswege und geben Hinweise auf Gefahrenquellen und Besonderheiten sowie Löschwasserentnahmestellen. Dabei gilt es die in erster Linie die DIN, aber auch die Anforderungen der örtlichen Feuerwehren zu beachten.

Alle Pläne müssen nach entsprechenden DIN erstellt, in bestimmten Zeitintervallen kontrolliert und stets aktuell gehalten werden.

Wartung von Feuerlöschern ASR A2. DIN 14406-4, DIN EN 3


Feuerlöscher sind regelmäßig, alle 24 Monate, durch einen Sachkundigen zu prüfen und ggf. instand zu setzen bzw. zu ersetzen. In Bussen beträgt diese Frist nur max. 12 Monate. Spätestens nach 5 Jahren ist eine Innenprüfung erforderlich. Nach 10 Jahren, je nach Bauart, muss von einer befähigten Person eine Festigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Feuerlöscher - Welcher Feuerlöscher eignet sich für welchen Brand? Welchen benötige im Büro, im Lager oder in der Werkstatt? Auf der Suche nach dem richtigen Feuerlöscher beraten wir Sie gerne.

Feuerlöscher unterliegen regelmäßigen Wartungsintervallen, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren und der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Alle gängigen Herstellerfabrikate können mobil oder stationär nach DIN 14406-4 geprüft werden.



Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA/MRA) DIN 18232-2


Eine Funktionsüberprüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen erforderlich. Darüber hinaus ist eine jährliche Wartung notwendig.

Im Brandfall öffnen sie automatisch, um Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten und somit eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen. Von der Beratung, über den Einbau bis hin zur Einhaltung aller Prüf- und Wartungsintervalle - wir kümmern uns um die passende Anlage für Ihr Objekt.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegen regelmäßigen Prüfintervallen nach DIN 18232-2, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren und der Versicherungsschutz gewährleistet ist.


Brandschutztüren und -tore DIN 14677-1, DIN 4102


Vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen ist eine Funktionsüberprüfung erforderlich. Darüber hinaus sind jährliche Wartungen durchzuführen.

Brandschutztüren und -tore - Sie schließen im Brandfall automatisch. Dadurch wird der Brandherd isoliert und somit die Ausbreitung von Feuer und Brandrauch verhindert. Sach- und Personenschäden sollen dadurch minimiert werden.

Sie unterliegen regelmäßigen Prüfintervallen, z. B. nach DIN 14677-1 und DIN 4102, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren und der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Brandwarn- und Brandmeldeanlagen DIN 14675, DIN VDE 833


Bei allen Anlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen eine Funktionsüberprüfung notwendig. Darüber hinaus ist eine jährliche Wartung erforderlich. Brandmeldeanlagen, durch die gleichzeitig auch die Feuerwehr alarmiert wird, müssen zusätzlich einer vierteljährlichen Inspektion unterzogen werden.

Brandmeldeanlagen, aber auch Brandwarn- und Hausalarmierungsanlagen, dienen der frühzeitigen Branderkennung. Sie tragen dazu bei, Sach- und Personenschäden möglichst gering zu halten sowie den Brandherd schnell zu lokalisieren und zu bekämpfen. Von der Beratung, über den Einbau bis hin zur Einhaltung aller Prüf- und Wartungsintervalle - wir kümmern uns um die passende Anlage für Ihr Objekt.

Sie unterliegen regelmäßigen Prüfintervallen, z. B. nach DIN 14675, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren, Störungen vermieden werden und der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Wer ist Ihr Brandschutz-Partner?

WENN DANN WOCKEN.





Bernhard Gerdes

Brandschutzleitung