Vorbeugender Brandschutz


Vorbeugender Brandschutz - Zum vorbeugenden Brandschutz zählen alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Dies beinhaltet z. B. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung eines Alarmierungs- und Evakuierungskonzeptes, die regelmäßige Begehung von Betrieben und Anlagen zwecks Mängelbeseitigung aber auch die Umsetzung unternehmensspezifischer Brandschutzkonzepte. Hierfür stehen Ihnen unsere Brandschutzbeauftragten mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen in Ihrem Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Unsere kompetenten Kollegen übernehmen diese Aufgabe gerne.

Dokumentation und Fristenkontrolle


Brandschutz ist Pflichtaufgabe! Gut, wenn man einen Partner an seiner Seite hat, der einen nicht nur berät, sondern sich auch um alles kümmert. Wir sind automatisch da, wenn wiederkehrende Prüfungen oder gesetzliche Änderungen anstehen. Diese werden von uns sorgfältig dokumentiert und - wenn erforderlich - entsprechend zertifiziert, damit die Rechtssicherheit jederzeit gegeben ist. Über unsere Kundendatenbank DigitalYou sind alle Dokumentationen und Prüffristen jederzeit für Sie digital nachvollziehbar.


Brandabschottung

Eine der wichtigsten Aufgaben im Brandschutz ist, das Feuer möglichst lange an der Ausbreitung zu hindern. Deshalb ist es sinnvoll, verschiedene potenzielle Brandabschnitte voneinander zu trennen. Spezielle Brandschutzwände und -decken, ggf. mit entsprechenden Türen und Fenstern, sind in der Lage, dem Feuer eine gewissen Zeit lang Widerstand zu leisten.

Damit dieser Widerstand dauerhaft gewährleistet ist, dürfen Brandschutzwände und -decken nicht durchbrochen werden. Dies lässt sich im Rahmen der Gebäudeversorgung (Strom, Wasser, Internet) jedoch nicht immer vermeiden. Solche Durchbrüche müssen am Ende immer fachmännischer und mit entsprechenden Nachweisen verschlossen werden, damit die betroffenen Bauteile ihre Schutzwirkung nicht verlieren.

Unser speziell dafür geschultes Personal führt die erforderlichen Arbeiten mit eigens dafür vorgesehenen Materialien vollumfänglich aus und sorgt für die entsprechende Dokumentation und erfüllt die Nachweispflicht.


Wartung von Feuerlöschern ASR A2. DIN 14406-4, DIN EN 3

Feuerlöscher sind regelmäßig, alle 24 Monate, durch einen Sachkundigen zu prüfen und ggf. instand zu setzen bzw. zu ersetzen. In Bussen beträgt diese Frist nur max. 12 Monate. Spätestens nach 5 Jahren ist eine Innenprüfung erforderlich. Nach 10 Jahren, je nach Bauart, muss von einer befähigten Person eine Festigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Welcher Feuerlöscher eignet sich für welchen Brand? Welchen benötige im Büro, im Lager oder in der Werkstatt? Auf der Suche nach dem richtigen Feuerlöscher beraten wir Sie gerne.

Feuerlöscher unterliegen regelmäßigen Wartungsintervallen, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren und der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Alle gängigen Herstellerfabrikate können mobil oder stationär nach DIN 14406-4 geprüft werden.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA/MRA) DIN 18232-2

Eine Funktionsüberprüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen erforderlich. Darüber hinaus ist eine jährliche Wartung notwendig.

Im Brandfall öffnen sie automatisch, um Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten und somit eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen. Von der Beratung, über den Einbau bis hin zur Einhaltung aller Prüf- und Wartungsintervalle - wir kümmern uns um die passende Anlage für Ihr Objekt.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegen regelmäßigen Prüfintervallen nach DIN 18232-2, damit sichergestellt ist, dass sie im Ernstfall funktionieren und der Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Wer ist Ihr Brandschutz-Partner?

WENN DANN WOCKEN.






Bernhard Gerdes

Brandschutzleitung