Wann kommt das Verbot fluorhaltiger Feuerlöscher?
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von fluorhaltigen Substanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Grund dafür ist, dass diese Stoffe als umwelt- und gesundheitsschädlich eingestuft wurden. Im Jahr 2023 ist mit einer Stellungnahme der ECHA zu diesem Thema zu rechnen, auf deren Grundlage die Europäische Kommission gemeinsam mit 27 EU-Mitgliedsstaaten über Beschränkungen und verschärfte Rahmenbedingungen für den weiteren Einsatz dieser Stoffe entscheiden wird. Dies wird sowohl mobile als auch stationäre Feuerlöschanlagen betreffen.
Ein entsprechendes Gesetz wird bereits für das Jahr 2024 erwartet.
Was bedeutet PFAS?
Bei PFAS handelt es sich um meist toxische per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, von denen es ungefähr 4.700 Einzelsubstanzen gibt. Man findet sie in zahllosen Alltagsprodukten, wie Kleidung, Teflonpfannen und -töpfen, Kosmetika und sogar Trinkwasser.
Können fluorhaltige Feuerlöscher umgerüstet werden?
Ob ein Feuerlöscher umgerüstet werden kann, ist herstellerspezifisch und muss im Einzelfall geprüft werden. Bei bestimmten Feuerlöschern lassen sich die fluorhaltigen Schaummittelkartuschen gegen fluorfreie auszutauschen.
Warum enthält herkömmliches Schaumfeuerlöscher Fluor?
Fluorsubstanzen waren bislang in Schaumfeuerlöschern unverzichtbar. Durch sie erhält der Schaum seine filmbildenden Eigenschaften, die die Löschwirkung deutlich verstärken. Fluorhaltiger Schaum dringt besser und schneller in feine Strukturen ein, er hat eine abstoßende Wirkung auf Flüssigkeiten, ist dadurch stabiler, hält länger und reißt nicht auf,. Fluorverbindungen zählen zur Gruppe der PFAS.
Warum sind PFAS gefährlich?
Die rein chemisch hergestellten Substanzen haben keinen natürlichen Ursprung. Sie wirken zwar wasser-, schmutz-, und fettabweisend, sind jedoch umwelt- und gesundheitsschädlich. Über das Wasser gelangen sie rasch in unser Ökosystem und reichern sich über Grund- und Trinkwasser, Lebensmittel und sogar Atemluft im Menschen an.
Was bedeutet das für vorhandene fluorhaltige Löschmittel?
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume und einer noch nicht definierten, aber zu erwartenden Übergangsfrist , müssen alle fluorhaltigen Feuerlöscher/Löschmittel aus dem Verkehr gezogen und fachgerecht entsorgt werden. Eine Weiterverwendung ist unter hohen Auflagen nur dann zulässig, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unverzichtbar ist.
Müssen zwangsläufig wieder Schaumfeuerlöscher beschafft werden, wenn vorher bereits Schaumfeuerlöscher vorhanden waren?
Welche Feuerlöschmittel vorgehalten werden müssen, hängt vom Brandrisiko und der Brandlast ab. Für Bereiche, in denen hauptsächlich Brände der Brandklasse A entstehen können, z.B. in der Verwaltung, können u.U. auch Wasserlöscher angeschafft werden. Mitunter lassen sich sogar verschiedene Löschmittel miteinander kombinieren. WOCKEN bietet Ihnen hierzu fachgerechte Prüfung an.
Wie müssen alte fluorhaltige Feuerlöscher entsorgt werden?
Schaumlöschmittel ist Sondermüll! Es darf auf keinen Fall über die Umwelt, Kanalisation oder den Hausmüll entsorgt werden. WOCKEN bietet Ihnen als Fachbetrieb die fachgerechte Entsorgung an und bescheinigt diese zur Erfüllung Ihrer Nachweispflicht.