Brandschutzbegehungen
Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen einer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Sie gehören zu den Pflichtaufgaben von Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse werden in einem Begehungsbericht/ Mängelbericht dokumentiert und dienen der/dem Unternehmer/in dazu, die Sicherheit der Beschäftigten oder sonstiger, im Betrieb befindlicher Personen sicherzustellen. Grundlage dafür ist §10 des Arbeitsschutz-gesetzes.
Kontrolliert werden dabei u. a.:
- Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
- Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
- Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
- Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken
- Vorhandensein möglicher, vermeidbarer Brandgefahren
Die Häufigkeit von Brandschutzbegehungen ist von verschiedenen Faktoren, z. B. der Betriebsgröße, der Mitarbeiterzahl, der Brandlasten und des Gefahrenpotentials, abhängig.