Brandschutzbegehungen


Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen einer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Sie gehören zu den Pflichtaufgaben von Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse werden in einem Begehungsbericht/ Mängelbericht dokumentiert und dienen der/dem Unternehmer/in dazu, die Sicherheit der Beschäftigten oder sonstiger, im Betrieb befindlicher Personen sicherzustellen. Grundlage dafür ist §10 des Arbeitsschutz-gesetzes.

Kontrolliert werden dabei u. a.:

  • Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  • Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  • Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken
  • Vorhandensein möglicher, vermeidbarer Brandgefahren

Die Häufigkeit von Brandschutzbegehungen ist von verschiedenen Faktoren, z. B. der Betriebsgröße, der Mitarbeiterzahl, der Brandlasten und des Gefahrenpotentials, abhängig.